Abgeordnetenversammlung vom 01.12.2026
Traktanden
1. Genehmigung des Protokolls vom 02.06.2026
2. Budget 2027
- Kenntnisnahme des Finanzplans 2028-2032, des Tarifrabatts 2027 sowie des Budgets der Investitionsrechnung 2027
- Genehmigung des Budgets der Erfolgsrechnung 2027
3. Wahl des Rechnungsprüfungsorgans für das Rechnungsjahr 2027
4. Mitteilungen
5. Verschiedenes
Rechtsmittelbelehrung:
Gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG Art. 60.1.b) kann gegen Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalter von Aarberg schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Gemäss Gemeindegesetz (GG Art. 49a) ist jedoch die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Vorstand der SWG