Abgeordnetenversammlung vom 02.06.2026
Traktanden
1. Genehmigung des Protokolls vom 03.12.2025
2. Finanzen
- Genehmigung der Jahresrechnung 2025
- Kenntnisnahme der Nachkredittabelle 2025
- Zuweisung des Ertragsüberschusses zum Eigenkapital
- Genehmigung des 118. Geschäftsberichts
- Déchargeerteilung an Vorstand und Geschäftsführer
3. Mitteilungen
4. Verschiedenes
Rechtsmittelbelehrung:
Gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG Art. 60.1.b) kann gegen Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalter von Aarberg schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Gemäss Gemeindegesetz (GG Art. 49a) ist jedoch die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Vorstand der SWG