Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel, die Chlorthalonil enthalten

Veröffentlicht
30.4.2025

Das Bundesamt für Landwirtschaft entzieht Chlorthalonil die Zulassung und erlässt per 1. Januar 2020 ein Anwendungsverbot für chlorthalonilhaltige Pflanzenschutzmittel.

Da das Chlorthalonil-Verbot ohne Aufbrauchsfrist erfolgt, kauft die SWG den Bauern und Bäuerinnen die Restbestände ab und entsorgt diese fachgerecht.