Einführung des Trinkwasserhöchstwerts von 0.1 Mikrogramm pro Liter für Chlorthalonil-Rückstände
Veröffentlicht
28.4.2025
Am 12.12.2019 erlässt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Weisung, dass für alle Chlorthalonil-Metaboliten ein Trinkwasser-Höchstwert von 0.1 µg/L gilt. Die Syngenta Agro AG erhebt gegen diesen Beschluss Beschwerde, was zu einer längeren Phase der Rechtsunsicherheit führt.
