Einführung des Trinkwasserhöchstwerts von 0.1 Mikrogramm pro Liter für Chlorthalonil-Rückstände

Veröffentlicht
28.4.2025

Am 12.12.2019 erlässt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Weisung, dass für alle Chlorthalonil-Metaboliten ein Trinkwasser-Höchstwert von 0.1 µg/L gilt. Die Syngenta Agro AG erhebt gegen diesen Beschluss Beschwerde, was zu einer längeren Phase der Rechtsunsicherheit führt.

Am 14.09.2020 folgt die Weisung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, dass allfällige Überschreitungen des Lebensmittelhöchstwerts durch Chlorthalonil-Rückstände innert zwei Jahren zu beheben sind.