Genehmigung des Umkehrosmose-Filterprojekts durch die Abgeordnetenversammlung der SWG
Veröffentlicht
4.3.2026
Mit 24 zu 14 Stimmen genehmigt die Abgeordnetenversammlung der SWG am 28.11.2020 die vorgeschlagene Umkehrosmose-Filteranlage sowie die entsprechenden Kredite von einmalig CHF 1.84 Mio. (exkl. MWST) und jährlich wiederkehrend CHF 230'000 (exkl. MWST). Kontrovers diskutiert werden insbesondere die problematischen Abwässer der Umkehrosmose.
