Genehmigung des Umkehrosmose-Filterprojekts durch die Abgeordnetenversammlung der SWG

Veröffentlicht
28.4.2025

Mit 24 zu 14 Stimmen genehmigt die Abgeordnetenversammlung der SWG am 28.11.2020 das vorgeschlagene Umkehrosmose-Filteranlage sowie die entsprechenden Kredite von einmalig CHF 1.84 Mio. (exkl. MWST) und jährlich wiederkehrend CHF 230'000 (exkl. MWST). Kontrovers diskutiert werden insbesondere die problematischen Abwässer der Umkehrosmose.

Visualisierung des Umkehrosmose-Filterprojekts von 2020 (welches aufgrund problematischer Abwässer schliesslich nicht realisiert wurde)